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   VGH Baden-Württemberg, 23.05.1989 - 5 S 3298/88   

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VGH Baden-Württemberg, 23.05.1989 - 5 S 3298/88 (https://dejure.org/1989,8113)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.05.1989 - 5 S 3298/88 (https://dejure.org/1989,8113)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Mai 1989 - 5 S 3298/88 (https://dejure.org/1989,8113)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Reinigungspflicht der Anlieger eines selbständigen Fußweges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1986 - 5 S 394/85

    Öffentlichkeit eines durch einen Hofraum führenden Weges

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.05.1989 - 5 S 3298/88
    Für die Öffentlichkeit des K. -Wegs spricht ferner die Tatsache, daß er selbständig vermarkt ist (Urt.d. Senats v. 7.2.1986 -- 5 S 394/85 -- VBlBW 1987, 101) und mit einer Wegenummer versehen wurde (Urt.d. Senats v. 12.10.1974 V 834/73).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.1984 - 5 S 888/84

    Öffentlichkeit eines Weges - unvordenkliche Verjährung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.05.1989 - 5 S 3298/88
    Der Senat hat im Urteil vom 14.8.1984 (5 S 888/84 -- BWGZ 1986, 86) entschieden, daß die Darstellung eines Wegs in amtlichen Lageplänen ein Indiz für die Öffentlichkeit sei; das gleiche muß auch für Bebauungspläne gelten.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1985 - 1 S 2439/84

    Gehwegreinigung durch gegenüberliegende Anlieger

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.05.1989 - 5 S 3298/88
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von den Klägern angeführten Urteil des 1. Senats vom 4.11.1985 (1 S 2439/84 -- BWGZ 1986, 499).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2019 - 5 S 1052/18

    Anforderungen an den Nachweis zur Zustimmung des Grundstückseigentümers zur

    Nach der gewohnheitsrechtlich verfestigten Rechtspraxis war ein öffentlicher Weg gegeben, wenn eine erkennbare Wegeanlage vorhanden war und der Weg von der zuständigen Behörde ausdrücklich oder stillschweigend zur Benutzung für jedermann oder einem bestimmten Personenkreis gewidmet worden war (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.5.1989 - 5 S 3298/88 - juris Rn. 2; Urteil vom 7.2.1986 - 5 S 394/85 - VBlBW 1987, S. 101; Urteil vom 19.4.1983 - 5 S 51/83 - VBlBW 1984, 275; Urteil vom 15.1.1981 - 5 S 1255/80 - VBlBW 1982, 56; ferner Schmid, Das öffentliche Wegerecht in Württemberg, S. 22).

    Es ist offensichtlich, dass die Hoffläche des Gebäudes Nr. 8 - des heutigen Klägergrundstücks - als Verbindungsstück diente zwischen dem Feldweg Nr. 37 und dem Ortsweg Nr. 15. In einem solchen Fall ist es unschädlich, dass auf dem Hofraum selbst keine klar als Wegeanlage erkennbare Teilfläche abgegrenzt ist (so in Bezug auf ähnlich gelagerte Sachverhalte auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.12.1992 - 5 S 315/90 - juris Rn. 30; Beschluss vom 23.5.1989 - 5 S 3298/88 - juris Rn. 2 und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.1.1981 - 5 S 1255/80 - VBlBW 1982, 56, 57).

    Hinzu kommt als weiteres gewichtiges Indiz, dass der Feldweg seit den Jahren 1886/1887 selbständig vermarkt ist und mit einer eigenen Wegenummer versehen wurde (VGH Bad.- Württ., Urteil vom 7.2.1986 - 5 S 394/85 - a.a.O. und Beschluss vom 23.5.1989 - 5 S 3298/88 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2015 - 5 S 2590/13

    Reinigungs-, Räum- und Streupflicht bei einseitigem Gehweg

    Zwar wäre es der Antragsgegnerin nicht verwehrt gewesen, nach § 41 Abs. 2 Satz 1 und 3 StrG auch die Gegenüberlieger zu verpflichten, um es bei der bisherigen Satzungslage zu belassen, und die gemeinsame Verpflichtung im Interesse der Rechtssicherheit und zur Vermeidung des von ihr angeführten Verwaltungsaufwands nunmehr durch eine alternierende Verpflichtung (etwa durch einen wöchentlichen oder jährlichen Turnus) praktikabel auszugestalten (vgl. Senatsbeschl. v. 23.05.1989 - 5 S 3298/88 -, BWVPr 1989, 272; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.11.1985 - 1 S 2439/84 - SächsOVG, Urt. v. 21.03.2014, - 5 C 27/12 -, juris Rn. 58; auch OVG Rh.-Pf., Urt. v. 13.05.1987 - 10 C 41/86 -, juris: "Regelungsmodell" für eine entsprechende freiwillige Vereinbarung).
  • VG Sigmaringen, 04.04.2017 - 4 K 2961/15

    Feststellung eines öffentlichen Weges kraft unvordenklicher Verjährung

    Nach der gewohnheitsrechtlich verfestigten Rechtspraxis war ein öffentlicher Weg dann gegeben, wenn eine erkennbare Wegeanlage vorhanden war und der Weg von der zuständigen Behörde ausdrücklich oder stillschweigend zur Benutzung für jedermann oder einem bestimmten Personenkreis gewidmet worden war (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.05.1989 - 5 S 3298/88, juris, RdNr. 2 sowie Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl., 1999, Kapitel 4 RdNr. 4.4, S. 131).

    Weiter vermag die Darstellung eines Weges in amtlichen Lageplänen ein Indiz für die Öffentlichkeit sein (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.05.1989 - 5 S 3298/88 -, juris, RdNr. 2).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2006 - 5 S 2619/05

    Fall einer unzulässigen Übertragung der Räum- und Streupflicht auf Anlieger ohne

    Denn ein unmittelbarer Zugang von ihren Grundstücken ließe sich ohne Weiteres und unter vergleichsweise geringen Kosten anlegen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.05.1989 - 5 S 3298/88 - BWVPr 1989, 273).
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